Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rechtliche Unterschiede zwischen Feuerwehren? | 4 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 516065 |
Datum | 23.10.2008 12:22 MSG-Nr: [ 516065 ] | 3360 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Eine Aussage aus der WF Siemens in Erlangen:
Die Siemens AG ist bei der Berufsgenossenschaft Elektro-Textil-Feinmechanik Mitglied. Entsprechend sind alle Siemens-Angehörigen der WF (egal ob hauptberuflich, nebenberuflich oder freiwillig) über die BG ETF versichert.
Es werden die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften angewendet, dort wo diese nicht den Feuerwehrdienst abdecken kommen zusätzlich die Regelungen der Feuerwehren in Anwendungen.
Hinweis: die althergebrachten UVVen sind/werden formell zurückgezogen worden, wegen der Umstellung auf EU Recht. Sie werden ersetzt durch BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften). da aber die BGVen noch nicht vollständig eingeführt sind, bezieht man sich oftmals noch auf die UVVen
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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