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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Unterschiede zwischen Feuerwehren? | 4 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 516051 | ||
Datum | 23.10.2008 11:23 MSG-Nr: [ 516051 ] | 3659 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Manfred Kampling welche UVV gilt für unsere Werkfeuerwehr? UVV Feuerwehr oder die UVV der Berufsgenossenschaft Es gilt das Regelwerk eures Unfallversicherers. Wer das ist, sollte eigentlich jedem Mitarbeiter bekannt sein (Erstunterweisung, jährliche Unterweisung...) Chef, Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsfachkraft oder ? fragen... ;-) Ich vermute, es wird eine BG sein. Allerdings gibt es keine BGV C XX "Feuerwehren" (Klick), ob die GUV C 53 "Feuerwehren" hilfsweise herangezogen werden kann und muss, siehe ganz unten. gelten für uns die Grundsätze der DV7 beim Atemschutzeinsatz oder doch eher die Regeln der BG? Aus BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" "1.2 Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf den Einsatz von Atemschutzgeräten öffentlicher Feuerwehren und in Betrieben im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, soweit dort eigene Vorschriften bestehen. Werkfeuerwehren im Feuerwehreinsatz sind den öffentlichen Feuerwehren gleichgestellt." würde ich ableiten, dass die FwDV 7 anzuwenden ist. Wo kann man nachlesen nach welchen Vorschriften und Richtlinien wir zu handeln haben? Das sollte im Detail zwischem dem Leiter der Werkfeuerwehr, der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Versicherungsträger sowie der Behörde, die euch als WF anerkennt, geklärt werden. MkG Sascha | ||||
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