Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt | 65 Beiträge |
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 515905 |
Datum | 22.10.2008 17:57 MSG-Nr: [ 515905 ] | 12963 x gelesen |
Bürgermeister
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Bürgerliches Gesetzbuch
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Geschrieben von Axel UrbanWenn von denen oben genannten keiner da ist gibtes nach deiner Aussage keinen Einsatzleiter...
Korrekt, wenn keiner also weder BGM noch WL noch stv. WL noch sonst irgend ein befugter oder ermächtigter des BGB da ist gibts keinen EL! Rein Rechtlich gesehen. Dann muss eben einer Nachalarmiert werden. Es ist nicht automatisch jeder GF dann EL...
Klingt zwar dämlich ist aber so. So habe ich es zumindest nach den Ausführungen der LFKS im Sinn.
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