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| Thema | FAQ: Mineraldünger, war: Düngerbrände in der Landwirtschaft | 14 Beiträge |
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 515889 |
| Datum | 22.10.2008 16:09 MSG-Nr: [ 515889 ] | 6835 x gelesen |
| Themengruppe: | Landwirtschaft |
Hallo!
Geschrieben von Markus Weber
# MAK: 5ppm
# ETW: 1ppm
Was ist mit dem Begriff AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) nach GefStoffV anstelle von MAK?
Müsste, unter Beachtung der Definitionen für AGW [1] und ETW [2], der ETW nicht größer als der MAK/AGW sein? Ich denke also auch, dass dies ein Fehler ist.
[1] "(1) Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)1 ist der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 3 Abs. 6 GefStoffV).
(2) Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Expositionsspitzen während einer Schicht werden entsprechend Nummer 2.3 mit Kurzzeitwerten beurteilt." Quelle: TRGS 900 S. 1 f.
[2] "Der Einsatztoleranzwert (ETW) gilt grundsätzlich für zeitlich begrenzte Tätigkeiten von Einsatzkräften (bis ca. 4 Std.) an Einsatzstellen mit einer Ausbreitung von Schadstoffen.
Die ETW sind toxikologisch so festgesetzt worden, dass unterhalb dieser Werte die Leistungsfähigkeit von Einsatzkräften ohne Atemschutz bei etwa 4-stündiger Exposition während eines Einsatzes und in der Folgezeit nicht beeinträchtigt wird." Quelle: Entwurf vfdb-Richtlinie 10/01 S. 5, 7
MkG Sascha
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| | 21.10.2008 13:02 |
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Marc7us 7N., Habighorst Düngerbrände in der Landwirtschaft | |