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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Feuerwehrdienstvorschrift
Abkürzung für: chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Ereignissen
RubrikAusbildung zurück
ThemaStrahlenschutz Sachverständige in der Feuerwehr11 Beiträge
AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz515688
Datum21.10.2008 06:31      MSG-Nr: [ 515688 ]3723 x gelesen

Hallo Volker,

Geschrieben von Volker LeisteWir brauchen einen geeigneten Lehrgang für ca. 5 Kameraden (mich eingeschlossen)

Wenn es denn soweit ist, mail Bescheid, dann gehen wir in der Mittagspause zusammen essen :-)

So, zurück zum Thema:
In der Tat, meines Wissens ist die LFKS RLP die einzigste Feuerwehrschule, die als Ausbildungsort speziell für Feuerwehren für die Fachkunde zugelassen ist. Dort bietet man diesen Kurs an. Natürlich kann sich ein Fachkundewilliger auch an den bekannten anderen Schulen und Fortbildungsstätten (einfach mal googlen, ist Dir aber bestimmt bekannt!) ausbilden lassen, das dürfte jedoch nicht speziell auf Feuerwehrs zugeschnitten sein.

Vielleicht stellst Du aber einfach mal eine Anfrage an die FTU (Link im Beitrag von Michael), was Du Dir genau für Deine Kameraden und Dich vostellst. Gerne übersende ich Dir die Ansprechpartner und die Telefonnummern.

Zur Notwendigkeit von Fachkundigen im Strahlenschutz bei der Feuerwehr:
Die FwDV 500 ist da meines Erachtens sehr schwammig geschrieben. Wenn keine Erfordernis besteht, einen SSB für die eigene Feuerwehr (sprich:eigene Genehmigung nach §7 StrlSchV) vorzuhalten, könnte man den Einsatz im A-Bereich locker mit dem zuständigen SSB des jeweiligen Einsatzortes fahren. Natürlich soll ein Abschnittsleiter CBRN (oder wie auch immer) bei einem solchen Einsatz zur Verfügung stehen. Ob der dann die notwendige Fachkunde im Strahlenschutz unbedingt haben muss, da lässt sich drüber streiten...

Gruß, Marc

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