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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 515603 | ||
Datum | 20.10.2008 20:55 MSG-Nr: [ 515603 ] | 45340 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Gehlen Und frag mal nen Gerichtsvollzieher, da gibt/gab es Stammadressen (BSP: Dorfgaststätten) da bekommst du dein Geld erst wenn du einen mit dem Wirt gehoben hast ....... natürlich nicht überall aber ländlichen Vollstreckungsbezirken heute noch ab und an zu finden. Sind das nicht die Geschichten aus der guten alten Zeit? Läuft das heute noch so? :-O Zu Behördenzeiten gehörten auch viele "Wengerter" (deutsch: Besitzer von Rebanbauflächen) zu meiner Kundschaft, und es war im Außendienst teilweise lästig die Kundschaft zu überzeugen, dass man kein Interesse an den Schätzen des Weinkellers haben DARF. War bei uns per DA geregelt, Wasser und Kaffee sind ok, alles weitere ist Bestechung - und Alkohol ist Extra-Pfui! In B-W kenn ich das eigentlich nicht anders, obwohl ic bei recht verschiedenen Behörden (untere Landwirtschaftsbehörde, Agentur für Arbeit, Landkreis) gearbeitet habe. Ausnahme: der Sektempfang im Aktenraum - den gab es überall (für Nicht-Außendienstler). Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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