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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 515555 | ||
Datum | 20.10.2008 16:59 MSG-Nr: [ 515555 ] | 45492 x gelesen | ||
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Alk im Außendienst, egal ob im Feuerwehr-/Polizeieinsatzdienst oder sonst. Behörde ist ein NO GO, völlig klar (Teilnahme als Kraftfahrer am Straßenverkehr). Auch in publikumsintensiven Verwaltungsbereichen nicht zu tollerieren. Aber in dem einen oder anderen stillen Aktenraum..........kenn ich so aus der einen oder anderen Erzählung (natürlich keine eigene Erfahrung ;-) ) egal aus welcher Behörde. Und frag mal nen Gerichtsvollzieher, da gibt/gab es Stammadressen (BSP: Dorfgaststätten) da bekommst du dein Geld erst wenn du einen mit dem Wirt gehoben hast ....... natürlich nicht überall aber ländlichen Vollstreckungsbezirken heute noch ab und an zu finden. Natürlich nicht im Amtsgerichtsbezirk Hannover (sorry mußte sein :-) ). Da bist du als GV gut beraten bei manchen Touren nen Fahrer zu organisieren (heute eher seltener aber noch vor ein paar Jahren vorgekommen). Und ich glaube dass ist nicht nur im Saarland so...... ________________________________________________ Gruß Daniel | ||||
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