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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 515421 | ||
Datum | 19.10.2008 22:15 MSG-Nr: [ 515421 ] | 45505 x gelesen | ||
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War nur eine unvollständige, beispielhafte Aufzählung. Für zehn Behörden ohne Alkoholkonsum gibt es sicher zehn die Alkoholkonsum tollerieren/weggesehen wird. Außerdem gehört zum Amtsgericht auch das Grundbuchamt, Registergericht, Nachlassgericht,........ und da ist nicht immer eine Verhandlung angesetzt. Alkoholverbot gibt es wohl in (fast) jeder Behörde, aber ein Glas Sekt zur Beförderung/Dienstjubiläum.........und da fängt es an. Und wenn ich an die Zeugnisausgabe für die Laufbahnprüfung denke, da wurde auch nicht nur Sprudel getrunken. Zur besseren Kenntlichmachung was ich in meinem vorigen Post sagen wollt: "Alkohol ist (oft) Teil unserer Gesellschaft und unseres Berufslebens, Betriebsfeiern/Dienstveranstaltungen/Beförderungen versuch da mal ein generelles Alkoholverbot durchzusetzen......" Oder noch besser: "Nenn mir einen Bürgermeister, Minister, Ministerpräsidenten, usw. der auf offiziellen Veranstaltungen keinen Alkohol trinkt und das ist auch Dienst." Alkohol ist in unsere Gesellschaft/Kultur verwurzelt und die einzige Möglichkeit (außer Zwang, aber die Prohibition hat auch nicht gefunzt) ist der eigenverantwortliche Umgang, sprich GMV. Nüchterne Grüße Daniel ________________________________________________ Gruß Daniel | ||||
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