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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 515416 | ||
Datum | 19.10.2008 22:09 MSG-Nr: [ 515416 ] | 45364 x gelesen | ||
Infos: | ||||
N'abend, Geschrieben von Daniel Gehlen deutsche Amtsstube, Bauhof ich kenne in der Umgebung kein Rathaus/keinen Bauhof und auch sonst keinen Betrieb der öffentlichen Hand in dem während der Arbeitszeit alkoholische Getränke erlaubt sind, geschweige denn eine Kantine in einem Gebäude des öffentlichen Dienstes in denen Alkohol angeboten wird. Zusätzlich gibts bei uns eine Dienstvereinbarung bzw. auch klare Dienst- und Arbeitsanweisungen bezüglich Alkoholkonsum im Dienst. Alkoholiker sind ein anderes Thema, die interessiert auch ein dienstliches Verbot nicht. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | ||||
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