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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 515359 | ||
Datum | 19.10.2008 18:13 MSG-Nr: [ 515359 ] | 45519 x gelesen | ||
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Die Feuerwehren sind eine öffentliche Einrichtung und Teil der öffentlichen Verwaltung. Falls das in deinem speziellen Fall nicht so ist, teile mir doch mal die Rechtsgrundlagen mit, wie sich der Sachverhalt in eurer Kommune regelt. Welchen Rechtsstatus hat den Eure Wehr, ich meine damit nicht ob ihr eine Freiwillige Feuerwehr seid. Meines Wissens ist der Brandschutz ein Teil der Pflicht-selbstverwaltungs-aufgaben (Freiherr vom Stein; altes Preußisches Recht, wie vieles in unseren Gesetzen) und dadurch Aufgabe der Gemeinden, der Status der öffentlichen Feuehren spielt hier keine Rolle. Lies doch mal in den Rechtsgrundlagen deines Bundeslandes. Mir ging es mit meiner Aussage nur darum, das sich einige Feuerwehrleute nicht im klaren sind wie eigentlich ihr Rechtsstatus ist, bestimmt nicht irgendein Feuerwehrverein. Bezüglich der Diskussiom um das Rauchverbot kann ich nur sagen, das die Ländergesetze in diesem Fall auch in den Behörden und Ämtern umgesetzt wurden und auch hier die Feuerwehren sich an die Regelungen zu halten haben. Grµß Rüdiger | ||||
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