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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 515311 | ||
Datum | 19.10.2008 13:48 MSG-Nr: [ 515311 ] | 45526 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bach Rüdiger Die Angehörigen der Öffentlichen Feuerwehren (damit sind alle gemeint) gehören über die Feuerwehr, in ihrer Funktion, der öffentlichen Verwaltung an. Nein um Gottes Willen wie kannst du sowas behaupten.. Wir sind doch keine BF, wir machen das doch alles freiwillig. Wenn das dem Oberbürgermeister nicht passt dann soll er das Feuerwehr selber ausmachen. So weit die Theorie in weiten Teilen Deutschlands... Es gab / gibt Feuerwehren die haben bis aufs Messer diskutiert ob das Rauchverbot für Sie gilt... was erwartest du denn da bitte? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | ||||
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