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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | |||
Thema | Zunächst kein Digitalfunk in Thüringen für Fw/RD | 33 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 515286 | |||
Datum | 19.10.2008 11:37 MSG-Nr: [ 515286 ] | 11614 x gelesen | |||
Geschrieben von Lothar Kämper Wie soll das dann funktionieren ? Gute Frage. Könnte schwierig werden. Übrigens: Wer wird eigentlich in den verschiedenen BL (bei länderübergreifenden Einsätzen und vorhandenem Digitalfunk) für die Gruppenzuteilung der aus dem anderen BL kommenden Kräfte zuständig sein? Bisher war es ja einfach, jeder hat es ja selbst gekonnt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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