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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 515283 | |||
Datum | 19.10.2008 11:31 MSG-Nr: [ 515283 ] | 45525 x gelesen | |||
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Geschrieben von Bach Rüdiger Die Angehörigen der Öffentlichen Feuerwehren (damit sind alle gemeint) gehören über die Feuerwehr, in ihrer Funktion, der öffentlichen Verwaltung an. Das haben leider ein Großteil der Feuerwehrangehörigen als auch ein nicht geringer Teil der kommunal Verantwortlichen bis heutenicht verstanden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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