News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 515280 | ||
Datum | 19.10.2008 10:46 MSG-Nr: [ 515280 ] | 45659 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Die Angehörigen der Öffentlichen Feuerwehren (damit sind alle gemeint) gehören über die Feuerwehr, in ihrer Funktion, der öffentlichen Verwaltung an. Jede Kommune hat eine Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA) oder ähnliches, die in der Regel für alle gilt. Hier sollten die Feuerwehren mal nachlesen was in ihrer Kommune in Bezug auf den Alkoholkonsum wärend der Dienstzeit steht. Es gibt Kommunen in denen auch die Bevorratung von alkoholischen Getränken verboten ist. Damit hat sich zumindest der Konsum der o.g. Getränke in den jeweiligen Diensträumen erledigt. Grµß Rüdiger | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|