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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 515235 | ||
| Datum | 18.10.2008 19:53 MSG-Nr: [ 515235 ] | 7862 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Zinnhobler Das mit dem rechtsfreien Raum war von mir überspitzt ausgedrückt. Es wurde aber die Aussage gemacht, das man mit dieser Truppart gegen die FwDV verstößt und somit die Konsequenzen zu tragen hätte. Den Verstoß gegen die FwDV sehe ich durchaus, weil die einschlägige FwDV über die Gliederung der Mannschaft für den normalen Lösch- und Hilfeleistungseinsatz keinen 3er Trupp kennt. Genauso wie sie keinen selbstständigen Trupp mit nur zwei Angehörigen kennt. Oder keinen Zugtrupp mit nur zwei Angehörigen. *schulterzuck* | ||||
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