Rubrik | Taktik |
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Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 515221 |
Datum | 18.10.2008 19:30 MSG-Nr: [ 515221 ] | 7937 x gelesen |
Infos: | 18.10.08 3-Mann-Angriffsstrupp
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Feuerwehrdienstvorschrift
Dienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerEin Dreier-Trupp, der von einem Truppführer geführt wird, würde sich also in einem rechtsfreien Raum bewegen und es würde kein Versicherungsschutz deswegen bestehen.
Das ist doch mal originell. Eine FwDV lesen und das was da schwarz auf weiß drinsteht dann einfach für ungültig erklären aus "versicherungsrechtlichen Gründen" hat eine gewisse Dreistigkeit.
Vorschlag:
1) Fragen, wie diese Konsequnzen im Unfallfall aussehen (bitte schwarz auf weiß von einer FUK)
2) bereits genannten Text der DV vorlesen und fragen, wo da etwas von GF steht
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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