Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ab wieviel Stunden Mahlzeit ausgeben? | 27 Beiträge |
Autor | Raim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen | 515068 |
Datum | 17.10.2008 18:13 MSG-Nr: [ 515068 ] | 7594 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Bürgermeister
Mahlzeit,
mal abgesehen vom GMV, der dass eigentlich regeln sollte, sofern es keine gesetzlichen Grundlagen gibt:
Ohne Mampf kein Kampf ! und wenn ich > 4 Std. Sandsäcke gekoilt habe (oder ein Strahlrohr gestemmt oder PA getragen etc.) und an der Est. nichts zu beissen bekomme, dann gehe ich halt nach Hause und verpflege mich dort. Allerdings wäre es bei mir eher unwahrscheinlich, dass ich mich danach wieder zur Est. begebe.
Soll der BGM doch seine Sandsäcke alleine stapeln.
Allerdings gibt es diese Problematik bei uns nicht !
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Raimon
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