Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder...war: Kontrolle Einsatzbefehle | 38 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515027 |
Datum | 17.10.2008 15:58 MSG-Nr: [ 515027 ] | 11083 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Einsatzleitwagen
Geschrieben von Thomas HarmesTW: Wo steht das genau im Ba-Wü Gesetz, würde mir das gern mal ansehen
§28 Abs. 1 FwG Ba-Wü.
Geschrieben von Thomas Harmesallerdings kann ich mir durchaus vorstellen, dass im Streitfall die Gerichte das ein wenig anders sehen.
Kann auch anders ausgehen. Der andere wurstelt weiter obwohl der Kommandant vor Ort ist. Der anere baut Mist und das Gericht sagt "Sie als Kommandant waren kraft Amtes ELtr und hätten das verhindern müssen".
Geschrieben von Thomas HarmesDa wären wir dann aber wieder mit gottgleichem Erscheinen und Übernahme der Leitungsfunktion.
So ist das eben in Ba-Wü.
Der Kommandant hat hier eine rechtlich vergleichsweise starke Stellung.
Geschrieben von Thomas HarmesMal anders gefragt, als Kommandant fährst du dann zum Einsatz, schaust dich mal kurz um, sprichst mit einem GF, ZF, wen auch immer, sagst "Alles klar Jungs, ich sehe ihr habt das im Griff, ich fahr dann wieder" und fährst wieder nach Hause mit dem Funkspruch "Einsatzstelle an den Kam XYZ übergeben, ich rück wieder ein!"?
Bzw. diktiere das dem Melder im ELW ins Einsatztagebuch.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 16.10.2008 18:14 |
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Rafa7el 7B., Mühlheim Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt | |