Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder...war: Kontrolle Einsatzbefehle | 38 Beiträge |
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 514970 |
Datum | 17.10.2008 12:49 MSG-Nr: [ 514970 ] | 11369 x gelesen |
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Geschrieben von Florian BeschIhnen? Seid wann per Sie?
Mahlzeit ;-))
Sorry, sitz grad im Amt und hatte (beim schreiben) noch meinen "Amtston" drauf ;-)))
Geschrieben von Florian BeschIm Saarland reicht es aus wenn die Ausbildung innerhalb von 2 Jahren nachgewiesen wird.
Die zeitliche Übergangsfrist (2 Jahre) gab es eben bei uns in LSA auch bis vor 3 Jahren, dann wurde die Laufbahnverordnung geändert und seitdem muß die Qualifikation vor Übernahme der Funktion vorhanden sein. Find ich zumindest persönlich gut, da dadurch die Wehren zu einer vorausschauenderen Personalpolitik ´"gewzungen" (angehalten) werden und jeder WL o.ä. weiss ja bzw. sollte wissen, wann seine Amstzeit abläuft und sollte daher rechtzeitig für Nachwuchs (im Sinne ausgebildeter Kam., nicht biologisch *g*) sorgen können....ist aber eben kritisch, wenn darauf nicht so geachtet wurde und der Funktionsinhaber plötzlich ...nicht mehr zur Verfügung steht...!
Geschrieben von Florian BeschDie Wahl als solches ist erstmal zweitrangig. Ich kann auch als ausschliesslich bestellter Wehrführer...
Ich find solch "Wahl" (Vorschlagsverfahren) gut, weil es m.M.n. verhindert, dass das Amt den Feuerwehren/Mitgliedern nur ihm genehme Kameraden einfach im Wege des Verwaltunsgverfahrens vorsetzt und die Kameraden so ein gewisses Mitspracherecht haben. Kann man sicher drüber diskutieren, hat aber m.M.n. mehr Vor- als Nachteile. Zumal (zumindest so im von mir geleitetem Brandschutzabschnitt schon einige Male erlebt) hier die Demokratie funktioniert, es inzwischen des öfteren auch mehrere "Bewerber" gibt und seitens der Wehr auch mal Kandidaten abgelehnt wurde, die "Wunschkandidat" des Bürgermeisters oder Ordnungsamt waren.
Wir als Fachamt haben dann danach die rechtliche Pflicht, eine sog. Anhörungsverfahren durchzuführen, wo wir die fachliche Quali beurteilen und dann dem Träger der Feuerwehr das "O.K." zur Berufung geben.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner Greif
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 16.10.2008 18:14 |
|
Rafa7el 7B., Mühlheim Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt | |