Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt | 65 Beiträge |
Autor | Andr8é S8., Vlotho / NRW | 514923 |
Datum | 17.10.2008 07:34 MSG-Nr: [ 514923 ] | 13688 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo zusammen!
Gemäß FSHG iseht es so aus:
§ 26 FSHG
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter
die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am
Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.
Nach FwDV 100 sieht es so aus:
3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung
Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies
nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit
vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinweisung
erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen
zwingender Gründe geändert werden.
Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und bekanntgegeben
werden, zum Beispiel:
"Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... " sowie
"Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ."
Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Führungskraft
oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatzkräften
bekannt zu geben und zu dokumentieren.
Demnach gibt es keinerlei Automatik bei der Übernahme der EL.
Grds. ist und bleibt der erste Einsatzleiter solange der "Chef" bis die Einsatzstelle aus sachlichen und fachlichen Gründen übernommen hat.
Gruß
André
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