Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Fehlzeiten bei Lehrgang auf Kreisebene | 12 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 514918 |
Datum | 17.10.2008 05:49 MSG-Nr: [ 514918 ] | 2974 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
Geschrieben von Andreas Moselbei uns sind die entscprechenden Kreislehrgänge von 36h Dauer auf 4 Samstage verteilt.
Dabei darf der Teilnehmer mit entsprechender Entschuldigung oder Begründung max. einen halben Samstag fehlen.
Dazu hat er vorher die Genehmigung des Lehrgangsleiters einzuholen.
Bei einer Fehlzeit eines Samstags ist dieser Tag beim nächsten Lehrgang nachzuholen; die Prüfung kann zwar ggf. bei dem ersten Lehrgang gemacht werden, der Lehrgang wird jedoch erst nach dem Nachholtag anerkannt und bescheinigt.
Fehlzeiten von mehr als einem Samstag führen zum Ausschluss vom Lehrgang und der Lehrgang ist im Gesamten neu zu machen.
Dies ist allerdings in den letzten Jahren immer mehr problematisch, da bei bei vielen FA der Samstag Regelarbeitstag ist :-(
kenne ich so bzw. stark ähnlich auch, allerdings kann man z.T. die Prüfung dann auch erst im folgenden Lehrgang machen. Ich würde mich als Lehrgangsleiter einfach mal mit den Kollegen der anderen Lehrgänge absprechen und nach Möglichkeit eine gemeinsame Lösung festlegen.
Grüße
Micha
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