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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Fehlzeiten bei Lehrgang auf Kreisebene | 12 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 514862 | |||
Datum | 16.10.2008 21:25 MSG-Nr: [ 514862 ] | 3155 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten Ernst Der weis es selber nicht so genau, war so von 25 Prozent die Rede. Aua! Das ist schon ein sehr großer Anteil. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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