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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBier-Löschzug erlaubt?18 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz514804
Datum16.10.2008 17:31      MSG-Nr: [ 514804 ]6363 x gelesen

Hallo!

Blaulicht und Signaltonanlage können am Fahrzeugt verbleiben.
Sie müssen nur ausser Funtion gesetzt sein, d.H. eine inbetriebnahme darf nicht so ohne weiteres möglich sein.
Auf meinem Privatgrund kann ich zum Beispiel so lange mit Blaulicht und Martinshorn herumfahren bis mir schwindelig wird, auch als Privatmann, auch mit Polizeifahrzeugen ;-)

Im übrigen sind die Namen Feuerwehr, Polizei, Löschzug usw. keine geschützten Namen im Sinne des Markenrechts. Theoretisch könnt ich auf meinen Polo den Schriftzug "Polizei" anbringen.

GRuß

Jakob


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"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.

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 16.10.2008 15:48 tobi7as 7w., laichingen
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 16.10.2008 16:00 Bori7s L7., Neuburg am Rhein
 16.10.2008 16:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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 16.10.2008 20:53 Thom7as 7W., Norden
 16.10.2008 16:47 Thom7as 7M., Oberlichtenau
 16.10.2008 17:26 Flor7ian7 S.7, Düsseldorf
 16.10.2008 17:31 Jako7b T7., Bischheim
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 16.10.2008 17:46 Ralf7 S.7, Gerlingen
 16.10.2008 17:54 Adol7f H7., Rosenheim
 16.10.2008 18:47 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 16.10.2008 20:50 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg

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