Hallo!
Blaulicht und Signaltonanlage können am Fahrzeugt verbleiben.
Sie müssen nur ausser Funtion gesetzt sein, d.H. eine inbetriebnahme darf nicht so ohne weiteres möglich sein.
Auf meinem Privatgrund kann ich zum Beispiel so lange mit Blaulicht und Martinshorn herumfahren bis mir schwindelig wird, auch als Privatmann, auch mit Polizeifahrzeugen ;-)
Im übrigen sind die Namen Feuerwehr, Polizei, Löschzug usw. keine geschützten Namen im Sinne des Markenrechts. Theoretisch könnt ich auf meinen Polo den Schriftzug "Polizei" anbringen.
GRuß
Jakob
Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!
Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.
"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."
Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|