| Rubrik | Katastrophenschutz |
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| Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge |
| Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 514467 |
| Datum | 15.10.2008 08:37 MSG-Nr: [ 514467 ] | 8776 x gelesen |
Geschrieben von Christian FischerJa. Es ist mir herzlich egal. Wenn er vorübergehend keine Zeit hat (z.B. Meisterschule, Hausbau,...), dann kann er sich von der Freistellung vorübergehend beurlauben lassen, dient die Zeit dann aber nach.
Dies ist schon richtig, aber wenn man die Leute schon vor der Freistellung kennt und diese dann ihren Dienst bei der Feuerwehr ableisten, geschieht dies ja zusätzlich zum normalen Dienst und in der Regel wird er dann sowieso länger als die sechs Jahre Mitglied der Feuerwehr (und im Kat-Schutz) sein. Ich habe es schon immer für einen Fehler gehalten, wenn man nur Leute der Freistellung wegen in die Feuerwehr aufnimmt. Man sollte also eher seine "Freistellungsmodalitäten" überdenken, als die Leute mit Drohungen einzuschüchtern!
Gruß
Dirk
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