Hallo Ulrich,
Geschrieben von Ulrich Cimolinobitte die Fristen beachten, darauf hat heute richtigerweise Kollege Reckert im AK T NW hingewiesen. Seit 1.10.08 ist die Nachrüstung ggf. über die HU nachweispflichtig.
Uns betrifft das ja eigentlich nicht, den unsere Fahrzeuge sind weit vor dem 1.1.2000 zugelassen worden.
Was mich eher verwundert ist die Tatsache, dass hier von LKW der Klassen N2 und N3 gesprochen wird. Die Definition von N" und N§ lautet hier:
Fahrzeuge zur Güterbeförderung.....
Das sind Feuerwehrfahrzeuge ja mal nicht, oder?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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