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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 514240 | ||
Datum | 14.10.2008 09:21 MSG-Nr: [ 514240 ] | 8832 x gelesen | ||
Beim THW sind es min. 120 h Stunden im Jahr. Übrigens kann man Helfer auch wegen mangelnder Mitwirkung zurückmelden. Bedingung ist das weniger als 2/3 der angeordneten Dienststunden geleistet wurden. Davon wird bei uns in Neuss aber nur bei Härtefällen Gebrauch gemacht. Beispiele sind regelmäßiges Fehlen wegen Krankheit (auch mit Attest) oder muss jeden zweiten Dienst arbeiten. Gruß Martin THW OV-Neuss stv. Ortsbeauftragter http://www.thw-neuss.de | ||||
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