Geschrieben von Tobias Ostendorfgibt es irgendwelche Fristen für Fahrzeuge die älter sind!?
ja, steht doch im verlinkten Text!
"Sie betrit alle zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 t (Kategorie
N2, N3, aber nur falls der Nahbereichs- bzw. Anfahrspiegel
eine Mindestanbauhöhe von 2m erfüllen kann), sofern
sie nicht schon die aktuelle Sichtfeld-Richtlinie 2003/97/EG
(Bild 4) erfüllen (d.h. die Zulassung nach der alten Richtlinie
71/127/EWG (Bild 2) besitzen und noch nicht umgerüstet sind)
und die nach dem 01. Januar 2000 zugelassen wurden."
Jetzt kanns aber sein, dass eine Feuerwehr mehrere ansonsten baugleiche Fahrzeuge VOR und NACH dem Datum hat. Dann raten wir zur Nachrüstung ALLER entsprechenden Fahrzeuge, um den Ma den Job zu erleichtern. (Abgesehen davon, dass das aus Sicherheitsgründen eh zu empfehlen ist, wenns noch einigermaßen rentabel ist - und die ÖA problematisch wird, wenn man ohne diese Spiegel mit einem Auto Zulassung in 99 einen Fahrradfahrer umnietet).
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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