| Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
| Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge |
| Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 514149 |
| Datum | 13.10.2008 17:28 MSG-Nr: [ 514149 ] | 9522 x gelesen |
Die Busgelder, die ich mitbekommen habe, lagen im Bereich von 50-225€
rein rechtlich sind aber bis zu 1000€ drin!
Geschrieben von §21 Zivilschutzgesetz Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
(1) Rechte und Pflichten der im Zivilschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfer richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz, soweit durch dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften des Bundes nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für den ehrenamtlichen Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz vom Wehrdienst oder Zivildienst freigestellte Helfer sind zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichtet.
Geschrieben von §24 ZSG (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 4 oder § 16 Abs. 1 zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einer Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
2. einer Vorschrift des § 21 Abs. 2 über die Mitwirkung oder
3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1
zuwiderhandelt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist
1.
in den Fällen des Absatzes 1 die Behörde, welche die Anordnung erlassen hat,
2.
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 die Agentur für Arbeit,
3.
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für ihre Helfer, im übrigen und in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 3 die für den Katastrophenschutz zuständige Behörde.
Quelle
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|