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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDürfen Brandschutztüren zugeschlossen sein?8 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen513876
Datum11.10.2008 16:05      MSG-Nr: [ 513876 ]11218 x gelesen

Moin,

Solange es keine Fluchttür ist, was beim Ölraum so nicht der Fall sein dürfte, weil kein Raum, wo sich normalerweise wer drin aufhält... Wüsste nicht, was gegen das abschließen spricht. Je nach Anordnung im Haus und dessen Bewohnerklientel sogar recht ratsam, um unbefugten Zugang zu verhindern.

Geschrieben von Bettina Knaupe
Mir stellt sich aber die Frage, was im Ernstfall passiert, (Öltank läuft aus,


Sind doppelwandig oder mit einer Auffangwanne unter den Tanks oder der ganze Raum als solche konzipiert.

Geschrieben von Bettina Knaupeoder gar Feuer)

Müsste als offizieller Öllageraum 'ne Beschäumungsöffnung haben und allzuviele Brandquellen gibts da ja auch nicht drin. Notfalls wird Tür oder Wand gewaltsam zerlegt.

Geschrieben von Bettina Knaupe
Toll... nun baut der evtl. ne neue Tür ein, weil ich nicht beweisen kann, das gar keiner da war.

Ist die Tapetenschicht vom Vormierter noch drauf und ggf. diesem zuzuordnen? Damit wre ja zumindest schonmal belegt, dass ihr den Schlüssel nie benutzt habt. Sagt zwar nix über die Aushändigung, aber stützt auch nicht gerade die Argumentation des Vermieters.

Gruß,
Thorben



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 11.10.2008 14:36 ., Gründau
 11.10.2008 14:41 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.10.2008 14:49 ., Gründau
 11.10.2008 14:52 ., Westerwald
 11.10.2008 15:09 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 11.10.2008 16:44 ., Gründau
 11.10.2008 16:05 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 12.10.2008 09:57 Math7ias7 Z.7, Offenbach

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