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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Dürfen Brandschutztüren zugeschlossen sein? | 8 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 513873 | ||
Datum | 11.10.2008 15:09 MSG-Nr: [ 513873 ] | 11280 x gelesen | ||
Hi Bettina, selbstverständlich dürfen solche Türen abgeschlossen werden, wie oben schon geschrieben. Eine neue Tür braucht der Vermieter dennoch nicht. Jeder gute Schlosser oder Schlüsseldienst, baut das alte Schloß aus und ein neues ein. Da aber zugelassene Schlösser für Brandschutzsysteme schon ein bischen teurer sind, würde ich an deiner Stelle auf den Übernahmevertrag verweisen und versuchen so aus dieser Sache herauszukommen. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | ||||
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