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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDürfen Brandschutztüren zugeschlossen sein?8 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern513873
Datum11.10.2008 15:09      MSG-Nr: [ 513873 ]11280 x gelesen

Hi Bettina,

selbstverständlich dürfen solche Türen abgeschlossen werden, wie oben schon geschrieben.
Eine neue Tür braucht der Vermieter dennoch nicht. Jeder gute Schlosser oder Schlüsseldienst, baut das alte Schloß aus und ein neues ein.
Da aber zugelassene Schlösser für Brandschutzsysteme schon ein bischen teurer sind, würde ich an deiner Stelle auf den Übernahmevertrag verweisen und versuchen so aus dieser Sache herauszukommen.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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 11.10.2008 14:36 ., Gründau
 11.10.2008 14:41 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.10.2008 14:49 ., Gründau
 11.10.2008 14:52 ., Westerwald
 11.10.2008 15:09 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 11.10.2008 16:44 ., Gründau
 11.10.2008 16:05 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 12.10.2008 09:57 Math7ias7 Z.7, Offenbach

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