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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versichert ja/nein ? | 8 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 513835 | ||
Datum | 11.10.2008 12:53 MSG-Nr: [ 513835 ] | 2523 x gelesen | ||
Um auf Daniels letzten Absatz einzugehen: Geschrieben von Wikipedia Am 1. April 2008 entschied der Europäische Gerichtshof, dass verpartnerten Beschäftigten aufgrund der Richtlinie 2000/78/EG im Rahmen ihres Rechtes auf das gleiche Arbeitsentgelt eine Witwen-/Witwerrente zustehen kann. Nach seinem Urteil müssen Lesben und Schwule in Lebenspartnerschaften Witwen bzw. Witwerbezüge erhalten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden Somit dürfte für gleichgeschlechtliche, verpartnerte Paare die Rechtslage klar sein. Ansonsten gilt halt auch für diese Gruppe das Gleiche wie für heterosexuelle Paare ohne Trauschein... | ||||
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