Wäre gut dieses Thema mal bei der UE Rechtskunde vorzubringen (bei uns immer in der kalten Jahreszeit).
Aber grundsätzlich:
Warum soll eine hinterbliebene Lebenspartnerin eines freiw. Feuerwhrmannes besser da stehen, als die hinterbliebende Lebenspartnerin eines verstorbenen Polizisten, Schreiners, Bankangestellten........?
Warum erhält die Lebenspartnerin keine Zahlungen aus der Rentenkasse des Arbeitgebers ihres verstorbenen Partners?
Wenn Rentenkasse des Arbeitgebers bezahlt, dann auch die Unfallkasse der Feuerwehr, wenn nicht, dann nicht.
Der Gleichbehandlung Willen: dito bei verstorbene Feuerwehrfrau und hinterbliebenem Lebenspartner, oder bei Mann/Mann, Frau/Frau,............
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Gruß Daniel
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