Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Anerkennung Ausbildung BwFeuerwehr in Nrw und Bayern | 39 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 513791 |
Datum | 10.10.2008 18:40 MSG-Nr: [ 513791 ] | 9580 x gelesen |
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Mildenberger Markuszu mir, ich habe die Ausbildung im Mittlerenfeuerwehr technischen Dienst der Bundeswehr sowie den B3 Lehrgang alles bei der Bw gemacht ich bin Zivilangestellter
Dann dürfte da ja überhaupt kein Problem bestehen. Bist Du als BW-Feuerwehrler eigentlich verbeamtet? Wenn nein, wie alt bist Du?
Wenn Du die Altersgrenze der betreffenden BF überschreitest, dann könnte das so ziemlich der einzige Punkt sein, der eine Einstellung verhindert. Ausser der Amtsarzt sagt: "Also den Mildenberger, den können wir in dem körperlichen Zustand auf keinen Fall verbeamten..."
Also dann, ran an die Bewerbungsunterlagen für die nächsten Einstellungen!
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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