Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 513662 |
Datum | 10.10.2008 02:06 MSG-Nr: [ 513662 ] | 46182 x gelesen |
Infos: | 19.10.08 Webseite FF Aufkirch (Bild u.l.) 10.10.08 Alkohol etc, pp, uvm
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Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Klaus BethgeWer getrunken hat sollte dem Alarm fern bleiben, ganz klar, nur verlangen, dass ein Kamerad in Erwartung
eines möglichen Alarmes generell auf seinen Feierabendtrunk zu verzichten, das geht an der Sache vorbei.
Nichts anderes habe ich geschrieben, ich werde den Teufel tun und der Mannschaft den Konsum alkoholischer Getränke verbieten. Ich verlange bloß, dass, wenn der Melder losgeht, der Betroffene ehrlich und konsequent mit sich selber ist und daheim bleibt.
Geschrieben von Klaus BethgeWillst DU ihm das verwehren? 365 Tage/anno??
Nein, will und kann ich auch nicht.
Geschrieben von Klaus BethgeGanz kritisch aber wird es, wenn die Wehr kaum Fahrer hat.
Ein Fahrerproblem haben wir glücklicherweise dank der Führerscheinübernahme durch die Stadt nicht.
Geschrieben von Klaus BethgeDas aber geht nicht bei einer kleinen Ortswehr.
Und DU weißt das auch, davon bin ich überzeugt..
Ja, ich bin mir dessen bewusst, auch wenn ich mal behaupten möchte, dass wir nicht gerade eine kleine Feuerwehr sind;)
Geschrieben von Klaus BethgeDa ist der Einsatzleiter gefordert, zu sagen: " Wir können dieses und jenes Fahrzeug nicht besetzten"
Was bei uns, durch die Alarmierung mehrerer Stadtteilwehren, auch kein Beinbruch ist, LF haben wir genug, im schlimmsten Fall rollen von uns nur die Sonderfahrzeuge (DLK, RW....)
Grüße, der Steffen!
Alles natürlich meine Meinung!
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