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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 513651 | ||
Datum | 09.10.2008 23:56 MSG-Nr: [ 513651 ] | 46147 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer ... da das dann auch noch (weil gleiche Anforderung) für alle ehrenamtlichen in anderen KatS-Hiorgs (THW, DRK usw.) gelten müßte Was heißt müsste? Bei uns (HiOrg) gilt ein klares Alkoholverbot 13 Stunden vor Dienstbeginn - und zwar sowohl für die Fahrer wie auch für den Sani, der mit seinem Rucksack hinten links in der Halle steht. Das kenne ich bei allen anderen HiOrgs aus so. Und bei nicht planbaren Einsätzen bleibt jeder zu Hause, der alkoholisiert ist. Das ist bei uns aber eine absolute Selbstverständlichkeit und gab noch nie Probleme - auch nicht bei der Helfermotivation. Diese Alkohol-und-Einsatz-Debatte scheint doch recht Feuerwehr-spezifisch zu sein! *duckundweg* | ||||
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