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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 513622 | ||
Datum | 09.10.2008 22:25 MSG-Nr: [ 513622 ] | 46174 x gelesen | ||
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Mh, Geschrieben von Daniel Hermann Wenn Du jeden Abend dein Feierabendbier trinkst, dann bist Du nicht nur während der Arbeitszeit höchstwahrscheinlich nicht greifbar, sondern auch jeden Abend, jede Nacht. Da würde ich dann schon den Status einer Karteileiche vergeben. du willst mir jetzt aber nicht auch noch verbieten arbeiten zu gehen? Auch trinke ich nicht jeden Abend ein Feierabendbier. Ich trinke aber sehr wohl hin und wieder, wenn es mir in den Kram passt, mal ein Bier. Oder zwei. Und ich entscheide selbst, wann ich in den Einsatz gehe und wann nicht. Unabhängig davon ob ich vor vier Stunden ein Bier getrunken oder Bauchweh habe. Das mache ich auch wenn ich einen ganz normalen Bürotag habe. Und ich lebe im Zweifel mit den Konsequenzen. Denn wie du schon angemerkt hast, jeder ist seines Glückes Schmied. Da hier aber das Thema war ob ich einen Befehl eines betrunkenen Einheitsführers befolgen soll und nicht wieviel ich als FF'ler und wieviel du als BF'ler nach dem Dienst trinken darf sollten wir es damit gut sein lassen, denn irgendwie gibt das Thema auch nix mehr her. Was ich von Alkohol im Einsatz halte habe ich weiter oben geschrieben, und damit gut. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | ||||
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