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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 513603 | ||
Datum | 09.10.2008 19:54 MSG-Nr: [ 513603 ] | 46526 x gelesen | ||
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Wenn es ein BFler ist, ist es klar ein Verstoß gegen seine Dienstpflichten gem. dem jeweiligen Beamtengesetz, welches wohl ein Disziplinarverfahren zur Folge habe wird. Im übrigen ist das "Nichtmelden" derartige Dinge auch ein Verstoß gegen das Beamtengesetz und wird heute als Coalkoholismus bezeichnet. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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