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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 513599 | ||
Datum | 09.10.2008 19:25 MSG-Nr: [ 513599 ] | 46506 x gelesen | ||
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Geschrieben von = anonym = Wie ist mit Befehlen von sichtlich alkoholisierten Führungskräften umzugehen, bevor ich hier wieder zerissen werde, mal vornweg .....klar ist in diesem Fall ob FF oder BF in der Tatsache kein Unterschied. Dienstrechtliche Konsequenzen aber, sind doch schon unterschiedlich. Mich interessiert, ist der Betroffene in der FF oder in der BF ? Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...??? Olli | ||||
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