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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 513590 | ||
Datum | 09.10.2008 17:56 MSG-Nr: [ 513590 ] | 46555 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Ott Klar leidet darunter die Einsatzbereitschaft meiner Wehr bzw. meiner KatS-Trupp. Aber wenn ich austreten würde dann würde sie noch viel mehr leiden - und das würde ich machen wenn man mir zu viele Einschränkungen auferlegt. Wenn Du jeden Abend dein Feierabendbier trinkst, dann bist Du nicht nur während der Arbeitszeit höchstwahrscheinlich nicht greifbar, sondern auch jeden Abend, jede Nacht. Da würde ich dann schon den Status einer Karteileiche vergeben. Einschränkungen auferlegen? Jede BF muss so verfahren, warum nicht auch die FF? Wo es doch immer heisst, dass die Anforderungen und die Leistungen die selben sind? (Damit will ich keinen Krach FF - BF vom Zaun brechen!) Geschrieben von Matthias Ott Bevor wir also nach dem Alkoholverbot schreien wäre ich doch eher für eine Fortbildungspflicht für Führungskräft, ordentliche Unterstützung für sportliche Aktivitäten und ausgewogene Würdigung des Ehrenamtes ;-) Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Und wenn er nicht bereit ist für seine eigene Gesundheit auch ohne "Hilfe von oben" was zu tun, dann tuts mir leid. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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