Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 513580 |
Datum | 09.10.2008 17:30 MSG-Nr: [ 513580 ] | 46579 x gelesen |
Infos: | 19.10.08 Webseite FF Aufkirch (Bild u.l.) 10.10.08 Alkohol etc, pp, uvm
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1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Moin,
Geschrieben von Jan Ole UngerDas sehe ich anders. Wenn ich als Befehlsempfänger weiss, dass mein Einheitsführer "knatter" ist, dann kann er mir sonst etwas befehlen.
jedermann's gutes Recht und ich find's auch gut dass das hier so kontrovers diskutiert wird. So habe ich ein Fallbeispiel für den Gruppenführer-Lehrgang am WE ;-)
Ich kann nachvollziehen, das man sich von jemandem der betrunken ist ungerne Befehle erteilen lässt. Wir haben oben immer wieder die Annahme ins spiel gebracht der/die/das Führungskraft sei noch in der Lage einen "rechtmäßigen" Befehl zu erteilen. Unter dieser Voraussetzung wäre es IMHO auch für dich (so du nicht selber in der Lage/befähigt bist den Einsatz zu übernehmen) auch schwierig dich herauszuargumentieren, wenn du etwa eine Menschenrettung nicht durchführst weil der GF alkoholisiert war.
Wenn sich der kaum auf den Beinen halten kann dann wird er in den meisten Fällen auch nicht in der Lage sein ordentliche Befehle zu befehlen - dann regelt sich das Problem m.E. dergestalt dass man dann alleine deshalb nicht folgen muss weil er eben Mist befiehlt oder gar nix. Das Problem mit der daraus entstehenden Kopflosigkeit muss man dann aber immer noch kompensieren.
Klar - im Zweifel rückt ein Truppführer zum Gruppenführer auf, ein Truppmann zum Truppführer, nicht anders als wenn es den GF aus anderen Gründen weghaut. Aber, und ich wage es kaum es auszusprechen, mir würde hier wirklich mal die rechtliche Würdigung interessieren wenn ich als TF den GF absäge und hinterher aus Unkenntnis noch größeren Schwachsinn mache als er. Wenn es keinen GF mehr gibt dann stellt sich m.E. die Frage nicht mehr...
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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