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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 513572 | ||
Datum | 09.10.2008 17:09 MSG-Nr: [ 513572 ] | 46847 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter Lieffertz Weil wo fängt man an und wo hört man auf? und bei wem? Der Maschinist sollte bei 0,0 promille sein, aber ists für den Melder okay vielleicht "ein Feierabendbier" (die quantitative Definition von Feierabendbier ist auch sehr breit) zu haben? Darf der ATr nicht, aber dann dafür noch der Schlauchtrupp? Oder doch alle weil wir das ja nur freiwillig machen? Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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