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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 513566 | ||
Datum | 09.10.2008 16:53 MSG-Nr: [ 513566 ] | 46722 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob Theobald So, nun kann man sich heraussuchen in wie weit die Führungskraft nach zwei Becksteins noch Einsatzfähig ist! So schaut es aus! Es ist verwunderlich, nein, beängstigend mit welcher [lösche ich besser selbst] hier manche [lösche ich wieder selbst] Alkohol im Einsatz legalisieren wollen. Nur zur Sicherheit, wir sprechen hier über sichtlich alkoholisierten Führungskräfte! Es geht nicht um das Feierabendbier. Sichtlich alkoholisiert ist jemand der torkelt und nicht mehr gerade stehen kann. Die haben im Einsatz nix zu sagen und nix zu suchen. also Punkt Wenn man das erst an der EST bemerkt sollte man sich die/den Dienstältesten als Zeugen nehmen und den Einsatz entsprechend den Möglichkeiten weiterfahren, inkl. melden macht frei, klar. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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