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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 513563 | ||
Datum | 09.10.2008 16:45 MSG-Nr: [ 513563 ] | 46692 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Ott und wenn der Befehl kein Blödsinn ist? Siehe anderer Diskussionsstrang. Wieso etwas verweigern was richtig ist? Wieso soll ich einem "Wasserentnahme Unterflurhydrant, Verteiler 5m vor Gebäudeeingang" als Wassertrupp widersprechen, "nur" weil er alkoholisiert ist? Solange der Auftrag (und das Personal) nicht gefärhrdet wird, sind die Befehle erstmal auszuführen und parallel nach Ablösung des betreffenden zu suchen. Das ist davor natürlich idealerweise sowieso per Dienstanweisung geregelt. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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