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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 513559 | ||
Datum | 09.10.2008 16:44 MSG-Nr: [ 513559 ] | 46566 x gelesen | ||
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Hallo Um auf den Ursprung zurückzukommen und ohne den GMV zu Rate zu ziehen: Hat es denn schon richterliche Entscheidungen in diese Richtung gegeben? Bzw. kann denn jemand eine allg. gültige Definition geben? Ich interpretier hier körperlich/geistig in der Lage=nüchtern. Aber nen Fahrradfahrer darf im Verkehr im schlimmsten Fall ja auch mehr als 0,0 haben ohne das er absolut fahruntüchtig ist Weil hier ja schon von einem Bier bis 2 Maß ;-) alles vertreten war. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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