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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 513556 | ||
Datum | 09.10.2008 16:39 MSG-Nr: [ 513556 ] | 46572 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Ott Soll der Befehl befolgt werden oder ist er zu verweigern wenn der Befehlende alkoholisiert ist? Sofernd er BEfehl rechtmäßig ist, hat er Anspruch darauf befolgt zu werden. ISt der Befehl nicht rechtmäßig muss der BEfehl verweigert werden. Aber die alleinige Alkoholisierung reicht für mich nicht aus um pauschal alle Befehle einer Führungskraft als ncihtig zu bezeichnen. Keine einfache Materie und lernen tut man das bei der Feuerwehr auch nur selten und kurz. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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