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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 513555 | ||
Datum | 09.10.2008 16:35 MSG-Nr: [ 513555 ] | 46805 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Ott Welche Möglichkeiten hat aber unser Truppmann? Schließlich ist er im Einsatz. Er kann einen BEfehl ja jederzeit verweigern wenn er der Meinung ist das es Blödsinn ist. Natürlich sind höhere Führungskräfte unverzüglich zu unterrichten wenn man die Alkoholisierung eines z.B. GF feststellt. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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