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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 513550 | ||
Datum | 09.10.2008 16:28 MSG-Nr: [ 513550 ] | 46820 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Stefan Brüning Das wird schliesslich auch in vielen Bereichen aus gutem Grund so gehandhabt. (Straßenverkehr, Maschinenbedienung, usw.) wie wäre denn nun die Handhabe für einen Truppführer mit eben dieser Ausbildung wenn er am Einsatzort, bei der Befehlserteilung feststellt dass der Gruppenführer alkoholisiert ist? Zwei Varianten: a.) er erteilt noch Befehle die unter anderen Umständen befolgt werden müsseten und b.) er macht nur noch Quatsch. Im Straßenverkehr ist es klar, die Polizei darf ihm die Weiterfahrt untersagen. Ein Fahrgast im Verkehrsmittel kann aussteigen. Welche Möglichkeiten hat aber unser Truppmann? Schließlich ist er im Einsatz. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | ||||
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