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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 513546 | ||
Datum | 09.10.2008 16:19 MSG-Nr: [ 513546 ] | 46915 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Jan Ole Unger Wobei sich das beisst. Ich korrigiere also: Eine Führungskraft, die eigentlich als fähig gilt, aber alkoholisiert in den Einsatz geht, ist unfähig! im Grundsatz will ich dir auch gar nicht widersprechen. Dennoch, um mal einen Fall zu konstruieren: Der Gruppenführer des LF müffelt nach Schnaps und hat glasige Augen. Er gibt dem Angriffstrupp aber dennoch einen klaren, eindeutig sinnvollen und ausführbaren Befehl. Soll der ATr diesen Befehl jetzt verweigern? Natürlich muss klar sein, dass später vielleicht auch ein Befehl kommen könnte der diesen Grundsätzen nicht mehr entspricht. Deshalb schrieb ich ja auch, dass die entsprechende Führungskraft auf alle Fälle mal auf ihren Zustand anszusprechen ist. So hat man zunächst auch mal dokumentiert das man registriert hat was sache ist. Und klar ist auch, dass diese Kraft schnellstmöglich abgelöst gehört. Die Frage war aber, ob der konkrete, einzelne Befehl verweigert werden muss oder kann weil die Führungskraft alkoholisiert ist. Und da sage ich, dass dies so pauschal nicht geht, weil Befehle nur dann verweigert werden dürfen wenn sie nicht durchführbar oder gefährlich sind. Mit diese Frage nichts zu tun hat aus meiner sich die disziplinarische Seite, für die wieder dein Satz Geschrieben von Jan Ole Unger Eine Führungskraft, die eigentlich als fähig gilt, aber alkoholisiert in den Einsatz geht, ist unfähig!gilt und wo entsprechende Konsequenzen eingeleitet gehören. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | ||||
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