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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 513537 | ||
Datum | 09.10.2008 15:43 MSG-Nr: [ 513537 ] | 46901 x gelesen | ||
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Geschrieben von = anonym = Wie ist mit Befehlen von sichtlich alkoholisierten Führungskräften umzugehen, unabhängig ob im Einsatz oder als Führungsfunktion/Dienststellung innerhalb der Feuerwehr. Sind diese Befehle zu befolgen oder kann man sie, mit Hinweis auf die starke Alkoholisierung, verweigern? Zunächst einmal würde ich Euch den Tipp geben, gegen diese Führungskraft vorzugehen. Es kann nicht sein, dass Führungs- oder auch Einsatzpersonal alkoholisert den Einsatz antritt. Klärt diese Situation innerhalb eurer Mannschaft, bevor irgendwann jemand Schaden nimmt. Wenn die Führungskraft stark alkoholisiert ist und am Einsatzort Befehle gibt, solltet ihr zunächst überlegen, ob nicht besser ein anderer die Führungsrolle übernimmt, ihr seit schließlich als Mannschaft vor Ort. Befehle sollten nur so weit ausgeführt werden (wenn keine andere Möglichkeit besteht, jemanden anderen die Führung zu übertagen), so lange man sich keiner unnötigen Gefahr aussetzt. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | ||||
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