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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 513536 | ||
Datum | 09.10.2008 15:36 MSG-Nr: [ 513536 ] | 47005 x gelesen | ||
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Sobald Alkoholeinfluss *) bei einem Feuerwehr- Angehörigen erkennbar ist, gehört er nicht mehr in den Einsatz - gleich in welcher Funktion. Das sage ich in dem Bewusstsein, früher auch anders gehandelt zu haben, Asche auf mein Haupt. *) gilt nicht in Bayern, da ist man mit 2 Maß noch einsatztüchtig lt. Ministerpräsident i. R. Beckstein. völlig nüchtern Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | ||||
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